Wie man Dienstverhältnisse als Arbeitgeber am besten beendet, ist wohl klar: Möglichst in gutem Einvernehmen, sachlich argumentiert und respektvoll. In Ausnahmesituationen braucht es hingegen auch rechtssichere Vereinbarungen. Einige Tipps lieferte Mag. Philipp Summereder beim 13. HR/Café in Linz.
Wer hätte das gedacht? Dass ausgerechnet ein nüchternes Rechtsthema so lebhafte Diskussionen auslösen würde. Doch genau zu eben jenen stiftete Rechtsexperte Mag. Philipp Summereder von Summereder & Aigner die HR/Café Gäste an. Er räumte auf mit gängigen Mythen, formulierte generelle Tipps anhand bildhafter Beispiele und beantwortete aus dem Stehgreif alle Zwischenfragen mit präzisem Rat. Ein kleiner Auszug:
Tipps für wirksame Konkurrenzklauseln
- Grundsätzlich ist eine Konkurrenzklausel erst wirksam, wenn der/die Mitarbeiter/-in monatlich über rund 3.500,- € brutto verdient.
- Die Konkurrenzklausel darf nicht einem Berufsverbot gleichen – es gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Bei der Formulierung können Sie zwei Gestaltungsmöglichkeiten nutzen:
- Die räumliche und eine zeitliche Komponente: Definieren Sie einen regionalen Radius und einen Zeitraum, innerhalb dessen Sie einen Wechsel verhindern möchten. Eine Konkurrenzklausel ist jedoch maximal bis zu 12 Monate nach Beendigung des Dienstverhältnisses gültig. Je höher die zeitliche Einschränkung, desto geringer sollte die räumliche formuliert sein, und vice versa.
- Definieren und benennen Sie im Idealfall konkrete Unternehmen, zu denen Sie einen Wechsel (innerhalb von bis zu 12 Monaten) verhindern möchten.
- Vereinbaren Sie keine Konventionalstrafe.*
Auch für persönliche Gespräche war im Anschluss an die Key Note „Von Rechtswegen“ noch Gelegenheit. Ausgetauscht haben sich viele Stammgäste des HR/Cafés, aber auch neue Besucher – darunter langjährige HR-Profis und Geschäftsführer von Mrs. Sporty, WAG Wohnungsanlagen, Doppler Mineralöle oder voestalpine Personal Services.
Wir bedanken uns ganz herzlich für das erneut große Interesse an unserem Format und hoffen, Sie auch beim nächsten HR/Café im September 2019 wieder erreichen zu können – mit Wissen aus und für die HR-Praxis. Hier noch die Bilder des angeregten Abends im neuen Café JOHANN’S by Winkler:
* Warum eine Konventionalstrafe selten bis gar keinen Sinn macht, erfahren Sie in kompetenter, umfassender Ausführung beim Profi: www.rechtsanwalt-pasching.at